Neue Bauproduktenverordnung gilt ab 1. Juli 2013

Sehr geehrter Geschäftspartner,

wie Sie vermutlich bereits wissen, wird die bisherige Bauproduktenrichtlinie (BPR 89/106/EWG) durch die Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU 305/2011) ersetzt. Die Bauproduktenverordnung ist im Jahre 2011 in Kraft getreten, gilt ab dem 1.Juli 2013 vollumfänglich in allen EU-Mitgliedsstatten, regelt europaweit das Inverkehrbringen von Bauprodukten und legt die Anforderungen an die Leistungsmerkmale und die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fest.

Dies hat u.a. zur Folge, dass die bisherige CE-Kennzeichnung eine neue Bedeutung erhält. Zukünftig wird die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der erklärten Leistung durch eine selbst erstellte Leistungserklärung (DoP, declaration of performance) bescheinigt. Diese Leistungserklärung muss in den europäischen Amtssprachen vorliegen, die in dem Land, wohin der Hersteller liefert, gesprochen wird. Die bisherigen CPD-Konformitätserklärungen haben ab dem 1.Juli keine Bedeutung mehr.

Jede Leistungserklärung erhält eine individuelle, durch den Hersteller festzulegende Kennzeichnung (DoP-Nummer). Für jedes Produkt, welches unter die Bauproduktenverordnung fällt, muss es eine Leistungserklärung (DoP) geben; die zugehörige DoP-Nummer ist auf dem Produkt angebracht und ersetzt die bisherige CPD-Nummer.

Nach der Bauproduktenverordnung muss der Hersteller jeder Lieferung jeweils ein Exemplar der zugehörigen Leistungserklärungen der bestellten Produkte beilegen. Da dies mit einem immensen Kosten- und Performanceaufwand verbunden wäre, haben wir uns entschlossen, die Leistungserklärungen über einen allgemein zugänglichen Weg zur Verfügung zu stellen. Im freien Downloadbereich haben Sie die Möglichkeit, die jeweiligen Leistungserklärungen herunterzuladen. In der Rubrik „Service“ finden Sie den zugehörigen Link zu „Leistungserklärungen“ oder Sie klicken hier. Dort kann nach der DoP- oder Artikelnummer gesucht werden.